Interaktiver Stufenplan-Rechner

Führerschein umtauschen: Wann läuft Ihre Frist ab?

Wählen Sie Ihren Führerscheintyp und Ihr Geburts- oder Ausstellungsjahr. Der Fristenrechner ermittelt sofort Ihre Umtauschfrist nach Ihren Angaben (Anlage 8e FeV).

Gesetzliche Sonderregelung nach Anlage 8e FeV: Für alle vor 1953 Geborenen gilt stets die Frist 19.01.2033 – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Bitte wählen Sie oben Ihren Geburtszeitraum aus

Wählen Sie „Ja“ (vor 1953) oder „Nein“ (1953 oder später), um Ihre persönliche Umtauschfrist anzuzeigen.

Empfohlener nächster Schritt

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde finden & Termin buchen

Zuständig für Ihren Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder das Bürgeramt an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz. Nutzen Sie den behördlichen Suchdienst für direkte Online-Termine.

* Umtauschfrist nach Ihren Angaben gemäß Stichtagen der Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 FeV.Rechtlich verbindlich sind stets die behördlichen Festlegungen.
Gesetzliche Fristen nach Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 FeV • Geprüfter Stand 2026
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