Führerschein-Fristenrechner: Stichtag ermitteln
Ermitteln Sie mit unserem interaktiven Rechner in wenigen Schritten Ihre gesetzliche Umtauschfrist nach Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 FeV. Gültig für Papier- und Kartenführerscheine in Deutschland.
Führerschein umtauschen: Wann läuft Ihre Frist ab?
Wählen Sie Ihren Führerscheintyp und Ihr Geburts- oder Ausstellungsjahr. Der Fristenrechner ermittelt sofort Ihre Umtauschfrist nach Ihren Angaben (Anlage 8e FeV).
Gesetzliche Sonderregelung nach Anlage 8e FeV: Für alle vor 1953 Geborenen gilt stets die Frist 19.01.2033 – unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Bitte wählen Sie oben Ihren Geburtszeitraum aus
Wählen Sie „Ja“ (vor 1953) oder „Nein“ (1953 oder später), um Ihre persönliche Umtauschfrist anzuzeigen.
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde finden & Termin buchen
Zuständig für Ihren Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder das Bürgeramt an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz. Nutzen Sie den behördlichen Suchdienst für direkte Online-Termine.
Stufenplan & Fristen-Matrix
Alle Geburtsjahrgänge und Ausstellungsjahre in der Gesamtübersicht nach FeV einsehen.
Unterlagen-Checkliste
Erfahren Sie, welche Dokumente Sie zwingend zum Behördentermin mitbringen müssen.
Kosten & Gebühren
Kalkulieren Sie die amtlichen Gebühren inklusive Passbild und optionalem Direktversand.